AGV

Die Vogelschutzzonen - Wichtige Hinweise

Die Vorstandsschaft ergänzt die Gewässerordnung:

In intensiven Verhandlungen mit dem Landratsamt SBK und Umweltverbänden konnte eine bürokratische Rechtsverordnung zum Allgemeingebrauch der Donau verhindert werden. Diese hätte zwangsläufig zu strengen Verboten auch unter Anglern geführt. Nur mit der Auflage zur Selbstregulierung von Gewässernutzern war es möglich eine Rechtsverordnung zu vermeiden. Unsere bisherigen ausgewiesenen absoluten Vogelschutzgebiete - no go Area- gelten bis auf kleine Änderungen weiterhin und ein kleines Stück einseitig am Oberen Wasser wurde hinzugefügt (siehe unten beigefügte Karte die Zone 1).

Vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis wird vorausgesetzt, dass wir als Angler und Naturschützer im Zeitraum vom 15.04.-15.07. (neue Schutzzeiten seit 2015) eines jeden Jahres im gesamten Gewässerbereich besonders auf brütende Vögel Rücksicht nehmen. An den jeweiligen Schutzzonen wurden neue Tafeln aufgestellt.

 

 

 

 

 

Auch den Kanuverbänden und kommerziellen Kanuverleihern wurden Auflagen zur Selbstregulierung vorgeschrieben.